Gasprüfung von Flüssiggas-Anlagen in Gastronomie- und Schausteller- Gewerbe (Flüssiggas-Flaschenanlagen-BGN)
Gasprüfung für Ihre Sicherheit und die Ihrer Gäste


Achtung:
Nach dem DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas müssen Gasdruckregler, automatische Umschalteinrichtungen und Gasschläuche spätestens 8 Jahre nach dem Herstellungsdatum zwingend gegen neue Bauteile ausgetauscht werden.
Pflicht: Der Tausch ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt unabhängig davon, ob die Bauteile äußerlich noch intakt wirken.
Für eine Gasprüfung vereinbaren Sie bitte gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei uns.
Gasprüfung Wohnmobile Hamburg
