Gasprüfung von Flüssiggas-Anlagen in Gastronomie- und Schausteller- Gewerbe   (Flüssiggas-Flaschenanlagen-BGN)


Gasprüfung für Ihre Sicherheit und die Ihrer Gäste



Zertifikat

310 005

Achtung:

Nach dem DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas müssen Gasdruckregler, automatische Umschalteinrichtungen und Gasschläuche spätestens 8 Jahre nach dem Herstellungsdatum zwingend gegen neue Bauteile ausgetauscht werden.

Pflicht: Der Tausch ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt unabhängig davon, ob die Bauteile äußerlich noch intakt wirken.


Für eine Gasprüfung vereinbaren Sie bitte gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei uns.

Gasprüfung Wohnmobile Hamburg